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Schulungen |
Von Beginn der Systemumstellung 1996, mit der das Kindergeld aus dem Sozialrecht
ins Steuerrecht überführt wurde, bin ich als Dozent für den Familienleistungsausgleich
tätig. Im Laufe der Jahre habe ich zahlreiche Familienkassen und deren Beschäftigte
kennen gelernt. Es hat sich gezeigt, dass vor allem wegen zahlreicher Strukturveränderungen
innerhalb der Verwaltung, ein erhöhter Informations- und Schulungsbedarf besteht.
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Um den größtmöglichen Nutzen zu bringen, ist es erforderlich, dass alle Schulungsinhalte
aktuell und vor allem im Hinblick auf die verwaltungsspezifischen Probleme der jeweiligen
Behörde abgestimmt sind.
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Deshalb biete ich auf Ihren Bedarf zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Dies bedeutet,
dass Sie sowohl Inhalt als auch Umfang der Veranstaltung und den zeitlichen Ablauf bestimmen
können. Beachten Sie dabei bitte, dass die Komplexität des steuerlichen Kindergeldes nicht
zu unterschätzen ist. Mithin sollte für ein Seminar, bei dem Grundlagen vermittelt werden,
eine Zeitdauer von nicht weniger als drei Tagen einkalkuliert werden. So wird sichergestellt,
dass keiner der drei großen Themenbereiche (Verfahrensrecht, materielles Recht und Ermittlung
der Einkünfte und Bezüge des Kindes) vernachlässigt wird.
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Bei der Planung von anderen Veranstaltungen (z.B. Aufbauseminaren,
Auffrischungs-Seminaren, Workshops) sollte das zuvor genannte ebenfalls beachtet werden.
Deshalb empfehle ich, zumindest immer über zwei Veranstaltungstage nachzudenken.
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Vorschläge für einen möglichen Seminarplan: |
Grundseminar |
Es werden Grundlagen im materiellen Kindergeldrecht, im steuerlichen Verfahrensrecht
und im Bereich Einkünfte und Bezüge über 18-jähriger Kinder vermittelt.
Dauer: 3 Tage
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Aufbauseminar |
Aufbauend auf den im Grundseminar vermittelten Kenntnissen werden alle drei
Themenbereiche vertieft.
Dauer: 2 Tage
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Workshop |
Die Teilnehmer legen im Seminar selbst die zu behandelnden Themen fest.
Dauer: 1 bis 2 Tage
Dieser Seminartyp eignet sich besonders für die Vermittlung aktueller
Entwicklungen an bereits versierte Beschäftigte der Familienkasse.
Es kann aber auch sinnvoll sein einen eintägigen „Schnupper-Workshop“ zu buchen,
um dann individuell auf die Teilnehmer zugeschnittene Anschlussschulungen zu vereinbaren.
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Die von Ihnen geplante interne Veranstaltung kann sich dabei sowohl auf eine einzelne
Maßnahme als auch aufeinander aufbauende Seminare oder jährlich durchzuführende
Veranstaltungen beziehen.
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Sollten sich mehrere Familienkassen zu einer Inhouse-Schulung zusammenschließen,
müsste eine der Behörden als federführender Ansprechpartner für mich benannt werden.
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Sprechen Sie mich an und lassen Sie sich ein individuelles Angebot für Ihre
Erfordernisse unterbreiten. Zum Kontaktformular
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